Prof. Dr. Edda Weßlau (Bremen): Darf es einen Handel mit Gerechtigkeit geben - Verständigung im Strafverfahren

Zeit: Montag, 14. November 20:00 Uhr

Ort: Hanse Wissenschaftskolleg, Lehmkuhlenbusch 4

27753 Delmenhorst

 

Bereits 1987 warnte das Bundesverfassungsgericht davor, dass es im Strafverfahren einen "Handel mit Gerechtigkeit" geben könnte. Eine "Verständigung" zwischen den Verfahrensbeteiligten über "Stand und Aussichten der Verhandlung" hielten die Hüter der Verfassung aber für erlaubt. Doch wo verläuft die Grenze? Und warum muss man überhaupt bis an diese Grenze gehen, statt sich in einem justizförmigen Beweisverfahren um die Wahrheitsfindung und um ein gerechtes Strafmaß zu bemühen?

Diese Fragen sind bis heute heftig umstritten, denn es stehen zentrale Rechtsgüter und grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaften zur Diskussion. Letztlich geht es im Kern um die Frage nach einer gerechten Gesellschaft auch unter Mitwirkung der Rechtsprechung.

Edda Weßlau ist seit 1995 Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bremen. Das Thema des öffentlichen Vortrags gehört zu einem ihrer zentralen juristischen und politischen Anliegen, das sie auch nicht juristisch beschlagenen Interessierten plausibel und verständlich näher zu bringen vermag.

Der Vortrag ist wie immer öffentlich, der Eintritt ist frei. Veranstalter ist die Delmenhorster Universitätsgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem HWK.

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